Xi Ursae Maioris
Das Alula-System (Xi Ursae Maioris) im Sternbild Großer Bär (Ursa Maior) liegt innerhalb des Schutzgürtels der TSU. Trotzdem untersteht es der Verwaltung durch den Kreuzritterorden der Raummarine, da es die einzige Verbindung zwischen der Komturei Jerusalem II, der Garnison Asterion IV und den übrigen Planeten unter Kreuzritterverwaltung darstellt.
Das System besteht aus zwei Sonnen der Spektralklasse G0 Ve (Alula A und B), von denen jeder einen Begleiter der Klasse M hat.
Es gibt keine Planeten im System, lediglich eine Trümmerwolke zeugt davon, dass hier einst ein Planet existiert haben muss, der aber – möglicherweise durch eine Kollision – zerstört wurde. Die Randstationen dienen lediglich zur Wartung durchreisender Schiffe.
Sprungstationen
U1 ist eine der beiden Randstationen des Alula-Systems und wird vom Kreuzritterorden der Raummarine verwaltet. Da es sich bei Alula um ein reines Transitsystem ohne Kolonien handelt, beschränkt sich der gesamte Verkehr auf U1 und ihre Schwesterstation Borderline.
Abmessungen
Diskusförmig, 150 Meter Durchmesser, 40 Meter Höhe (im Zentrum).
Besatzung
Eine Kompanie Soldaten der 17 MI-Division Valois nebst zivilem Personal.
Bewaffnung
2 Ionenkanonen (Siegel SIK II), 6 Fächerlaser (Rottenbach FL8), 8 Torpedorohre für alle Arten von Torpedos.
Dockplätze
4 Trockendocks, 35 Anlegestellen.
Laesum
Der Abgabemodus ist TSU-konform (maximal 2 Einheiten zzgl. Notsprungreserve pro Schiff). Da das System nicht über eigene Laesumvorräte verfügt, ist normalerweise mit Lieferzeiten von 4W6 Tagen zu rechnen.
Preisindex/Warensortiment
Bioware (n. a.), Camping/Überleben (n. a.), Computer und Zubehör (teuer), Cyberware (n. a.), Hyperfunk (teuer), Kleidung (mittel), Künstliche Körperteile (teuer), Lebensmittel (teuer), Luxusartikel (n. a.), Medizin (teuer), Passagen (teuer), Pharma-Artikel (teuer), Prostitution (n. a.), Schiffswartung (mittel), Schutzkleidung (n. a.), Technik (teuer), Unterhaltung (n. a.), Unterkunft (mittel), Werkzeug (teuer).
Sicherheitsbestimmungen
Die Einfuhr von Waffen und Explosivstoffen ist generell nur Offizieren des Ordens im Dienst gestattet (gilt nicht für Schiffsbesatzungen der Raumflotte im Dienst). Die Einfuhr bewußtseinserweiternder, radioaktiver, giftiger oder ätzender Stoffe ist nur mit einer Sondergenehmigung des diensthabenden Stationskommandanten gestattet. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen ist generell untersagt.
Wachflotte
Neun Raumjäger und drei Raumfernaufklärer.
Zollrecht
Der TSU-interne Warenverkehr unterliegt keinerlei Zöllen, die Einfuhr von Alkoholika, Drogen und pornographischem oder sonstwie unsittlichem Material ist jedoch verboten. Verstöße werden, je nach schwere des Falls, mit Geldstrafen zwischen 3,00 EH und 10,00 EH (Bürger der TSU) oder Arrest/Strafdienst bis zu 4 Monaten (Ordensangehörige) geahndet.
Borderline ist eine der beiden Randstationen des Alula-Systems und wird vom Kreuzritterorden der Raummarine verwaltet. Da es sich bei Alula um ein reines Transitsystem ohne Kolonien handelt, beschränkt sich der gesamte Verkehr auf Borderline und ihre Schwesterstation U1.
Abmessungen
Diskusförmig, 200 Meter Durchmesser, 50 Meter Höhe (im Zentrum).
Besatzung
100 SEK-Soldaten und 100 zivile Angestellte von PTI.
Bewaffnung
4 Ionenkanonen (Siegel SIK II), 10 Fächerlaser (Rottenbach FL8), 10 Torpedorohre für alle Arten von Torpedos.
Dockplätze
6 Trockendocks, 60 Anlegestellen.
Laesum
Der Abgabemodus ist TSU-konform (maximal 2 Einheiten zzgl. Notsprungreserve pro Schiff). Da das System nicht über eigene Laesumvorräte verfügt, ist normalerweise mit Lieferzeiten von 2W6 Tagen zu rechnen.
Preisindex/Warensortiment
Bioware (teuer), Camping/Überleben (teuer), Computer und Zubehör (teuer), Cyberware (teuer), Hyperfunk (mittel), Kleidung (mittel), Künstliche Körperteile (teuer), Lebensmittel (mittel), Luxusartikel (teuer), Medizin (teuer), Passagen (mittel), Pharma-Artikel (teuer), Prostitution (teuer), Schiffswartung (teuer), Schutzkleidung (mittel), Technik (teuer), Unterhaltung (mittel), Unterkunft (billig), Werkzeug (teuer).
Sicherheitsbestimmungen
Die Einfuhr von Waffen und Explosivstoffen ist generell nur Angehörigen des SEK gestattet (gilt nicht für Schiffsbesatzungen der PTI-Flotte im Dienst). Die Einfuhr bewußtseinserweiternder, radioaktiver, giftiger oder ätzender Stoffe ist nur mit einer Sondergenehmigung des diensthabenden Stationskommandanten gestattet. Die Einfuhr von Tieren und Pflanzen ist generell untersagt.
Wachflotte
12 Raumjäger, 3 Zerstörer, 2 leichte Kreuzer.
Zollrecht
Der TSU-interne Warenverkehr unterliegt keinerlei Zöllen, die Einfuhr von Drogen ist jedoch verboten. Verstöße werden, je nach schwere des Falls, mit Geldstrafen zwischen 5,00 EH und 50,00 EH (Bürger der TSU) oder Arrest/Strafdienst bis zu 6 Monaten (SEK-Angehörige) geahndet.
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